Neue StromVG fordert digitales Beratungsangebot für mehr Stromeinsparungen
Das neue StromVG verpflichtet EVU ab 2026 ein kundenfreundliches, digitales Beratungsangebot für Endverbraucher mit iMSys bereitzustellen. Unsere Digitale Energieberatung erfüllt die Pflichten vollumfänglich.

Die meisten Energieversorgungsunternehmen (EVU) in der Schweiz tragen aktuell ihre seit 2022 umgesetzten Massnahmen zur Erfüllung der Effizienzvorgaben aus dem Stromgesetz zusammen. Diese Massnahmen sind bis zum 30. April 2025 zur Anrechenbarkeitsprüfung einzureichen. Einen Tag später, ab dem 1. Mai, können nicht-standardisierte Massnahmen beantragt werden.
Hierbei kann es leicht passieren, dass übersehen wird, dass das Stromversorgungsgesetz (StromVG) im Kontext des Smart-Meter-Rollouts zum 1. Januar 2026 ebenfalls wichtige Pflichten für EVU beinhaltet.
Artikel 17abis definiert hierbei die Mindestanforderungen und legt fest, dass mit der «Einführung der intelligenten Messsysteme den Endverbrauchern eine kundenfreundliche digitale Übersicht über ihre Lastgangwerte, ein Vergleich mit Endverbrauchern mit einem ähnlichen Profil und dem Verbrauch in den Vorjahren sowie eine Identifikation möglicher Einsparpotenziale» zur Verfügung gestellt werden muss.
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Damit verschärft das StromVG die Pflichten für ein digitales Beratungsangebot deutlich. Ziel ist es, messbare Stromeinsparungen zu erreichen. Das Bundesamt für Energie (BFE) beziffert die erwarteten Einsparungen mit ca. 2 %.
Unsere Digitale Energieberatung setzt genau hier an und erfüllt die Pflichten aus dem StromVG bereits in der Basis-Variante vollumfänglich. Auch wurde durch EKZ und das Bits to Energy Lab an der ETH Zürich die Wirksamkeit wissenschaftlich fundiert bewiesen.
Wir freuen uns darauf, EVU bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen – entweder direkt oder sehr gerne auch zusammen mit einem unserer Partner.
Falls Sie mehr über dieses Angebot erfahren möchten, melden Sie sich gerne direkt bei Felix Lossin.